Zivildienst

Verantwortung übernehmen. Für Menschen da sein.

Klinikum oder Betreuungszentrum

In der NÖ Landesgesundheitsagentur gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um seinen Zivildienst zu absolvieren. In unseren fünf Gesundheitsregionen Waldviertel, Mostviertel, Weinviertel, Region Mitte und Thermenregion können die Zivildienstpflichtigen wählen, ob sie in einem Klinikum oder Pflege-, Betreuungs- oder Förderzentrum mitarbeiten wollen.

Unsere Zivildiener übernehmen Verantwortung, sind für unsere PatientInnen, BewohnerInnen und KlientInnen da, können Erfahrungen sammeln, sind Teil des Teams und werden selber aktiv.

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Stippvisite im Pflege- und Betreuungszentrum Mautern

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister besuchte die Zivildiener im Pflege- und Betreuungszentrum Mautern.

Die Aufgaben sind vielfältig

In einem Klinikum werden unsere Zivildiener hauptsächlich für interne Patiententransporte eingesetzt. Dadurch bekommen sie spannende Einblicke in die Abläufe eines niederösterreichischen Klinikums. In einem Pflege-, Betreuungs- oder Förderzentrum unterstützen unsere Zivildiener BewohnerInnen oder KlientInnen bei unterschiedlichen Aktivitäten – sie gehen mit ihnen spazieren, servieren Frühstück, Mittag- oder Abendessen, machen die Betten, musizieren gemeinsam mit den BewohnerInnen oder KlientInnen und nützen ihre Chance, um bei Brett- oder Kartenspielen wie „Mensch ärgere dich nicht“ oder „Uno“ möglichst gut abzuschneiden.

Wenn es bestimmte Bereiche gibt, die auf Interesse stoßen, ist es auch nach Abstimmung mit den Verantwortlichen möglich, während des Zivildienstes in neue Bereiche hinein zu schnuppern.

Wichtige Schritte bis zum Dienstbeginn als Zivildiener der NÖ LGA

Von der Stellung bis zum Zivildienst in der NÖ Landesgesundheitsagentur: Musterung und Abgabe der Zivildiensterklärung, Erhalt des Feststellungsbescheides und der Zivildienstzahl, Bewerbung als Zivildiener in der NÖ LGA, Anforderung als Wunschkandidat durch die NÖ LGA, Zuweisungsbescheid

1. Musterung und Abgabe der Zivildiensterklärung:
Ab dem 18. Lebensjahr erfolgt die Einladung zur Musterung. Innerhalb von sechs Monaten nach der Tauglichkeitsfeststellung muss die Zivildiensterklärung abgegeben werden. Am besten ist es, die Zivildiensterklärung gleich bei der Musterung abzugeben. Andernfalls muss sie danach eingeschrieben an das Militärkommando gesendet werden.

2. Erhalt des Feststellungsbescheides und der Zivildienstzahl:
Mithilfe des Bescheides und der Zivildienstzahl kann der Zivildienstpflichtige von einer Einrichtung angefordert und von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) zugewiesen werden.

3. Bewerbung bei der NÖ Landesgesundheitsagentur:
Per Bewerbungsformular, eMail oder Telefon können Zivildienstpflichtige Kontakt mit uns aufnehmen. Je nach Wunscheinsatzstelle und Verfügbarkeit der freien Stellen erfolgt die Vermittlung an unsere Kliniken oder Pflege-, Betreuungs- oder Förderzentren.

4. Anforderung als Wunschkandidat durch die NÖ LGA:
Nach der Bewerbung bei der NÖ Landesgesundheitsagentur und der positiven Vermittlung an einen unserer Standorte wird der Zivildienstpflichtige von uns angefordert.

5. Zuweisungsbescheid:
Bis sechs Wochen vor Dienstantritt kommt der Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur per Post. Hiermit ist die Zuweisung endgültig.

Die Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich und wird von der Zivildienstserviceagentur durchgeführt: Fragen und Antworten für Zivildienstpflichtige (hier klicken)

Zivildienst - NÖ LGA

Kontakt
Silvia Kuntner
Tel: 02742/9009-16115
eMail: zivildienst[at]noe-lga.at