Nachweis von Impfungen

Schutz der PatientInnen und MitarbeiterInnen

Die NÖ Landesgesundheitsagentur und das Land Niederösterreich legen größten Wert auf den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Patientinnen und Patienten.

Impfungen sind eine wichtige präventive Maßnahme zum Schutz vor einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten und sind ein wichtiger Schutz für Klinik-Mitarbeiterinnen und Klinik-Mitarbeiter, die in ihrem Arbeitsalltag häufig mit infektiösen Patientinnen und Patienten in Berührung kommen.

Gleichzeitig haben Kliniken und Klinikpersonal aufgrund des Behandlungsvertrages und der zwischenmenschlichen moralischen Verpflichtung, betreute Patientinnen und Patienten generell und insbesondere vulnerable Patientinnen und Patienten (z.B. Kinder, Schwangere, Immungeschwächte) vor vermeidbaren Gefährdungen zu bewahren.

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass wir vor Dienstantritt in einem NÖ Landes- oder Universitätsklinikum gemäß Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit definierte Impf- oder Immunitätsnachweise verlangen:

  • Diphterie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitits (Kinderlähmung)
  • Masern, Mumps, Röteln
  • Varizellen (Feuchtblattern)
  • Hepatitis A, Hepatitis B

Für Tätigkeiten in definierten besonders sensiblen Bereichen (Pädiatrie, Infektionsabteilungen, Labor, ICU) sind gemäß Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzende Impfungen bzw. Immunitätsnachweise erforderlich (Meningokokken).

Für alle neu eintretenden MitarbeiterInnen ab dem 51. Lebensjahr evaluiert der Betriebsarzt/die Betriebsärztin individuell die Notwendigkeit einer Pneumokokken-Immunisierung anhand der Vorgaben des gültigen Impfplanes Österreich.

Basisausbildung

Die neunmonatige Basisausbildung beginnt nach dem abgeschlossenen Medizinstudium.

Ausbildung Allgemeinmedizin

Nach der Basisausbildung haben Sie die Möglichkeit, in die allgemeinmedizinische Ausbildung einzusteigen.

Ausbildung Facharzt in einem Sonderfach

Nach der Basisausbildung können Sie sich für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt entscheiden.