Sobald Sie einen Studienplatz für das Diplomstudium Humanmedizin an einer österreichischen Universität zugewiesen bekommen und die Förderkriterien erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit zur Rückerstattung der Testkosten in der Höhe von € 110.
Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingebrachte Förderanträge zu einer Verzögerung der Auszahlung führen.
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich zum Stichtag 1. Juni 2026
- Zusage eines Studienplatzes für Humanmedizin an einer österreichischen Universität
- Inskription für das Humanmedizinstudium für das Wintersemester 2026/2027
- Aktuelle Meldebestätigung bzw. Bestätigung der Meldung (Auszug aus dem zentralen Melderegister) mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Juni 2026 (falls nicht vorhanden, erhältlich bei Ihrer Gemeinde); eine Meldeauskunft ist nicht ausreichend
- Anwesenheitsbestätigung/Testeinladung zum Aufnahmetest MedAT-Humanmedizin der Universität; bei Studierenden der Karl Landsteiner Privatuniversität gilt auch das Testergebnis oder der von beiden Seiten unterfertigte „Ausbildungsvertrag“
- Inskriptionsbestätigung
- Die Förderabwicklung erfolgt ausschließlich über ein Online-Antragsformular. Die Einreichung ist ab 1. Juli 2026 möglich.
- Es werden nur Testkosten aus dem laufenden Projektjahr gefördert. Testkosten aus früheren Jahren können leider nicht gefördert werden. Sie können die Kosten für einen Aufnahmetest, der zwischen 1. November 2025 und 31. Oktober 2026 absolviert wurde, zur Förderung einreichen.
- Ende der Förderaktion: 31. Oktober 2026
- Pro Projektjahr wird nur ein Aufnahmetest gefördert.
Die Testkosten für den Aufnahmetest "MedAT-Z" werden nicht gefördert.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.